Über mich
Rechtsanwalt David Seiler
Ich verfüge über mehr als 23 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt, davon über 18 Jahre als Banksyndikus, einem Bereich, der genau wie der Gesundheitssektor besonders sensible Daten verarbeitet und daher auch besonderen Wert auf das Datenschutzrecht legt. Mein Interessen an Medizin, Latinum und Graecum helfen mir die langjährige Datenschutzerfahrung auch um Bereich health care anzuwenden. Im Gesundheitsbereich kommt außer diversen spezialgesetzlichen Regelungen zum Gesundheitsdatenschutz (z.B. SGB, Transfusionsgesetz, Infektionsschutzgesetz u.a.) meist noch erschwerend das Arztgeheimnis (bzw. Berufsgeheimnis oder Privatgeheimnis genannt), § 203 StGB (Strafgesetzbuch) hinzu. Dies bereitete besondere Schwierigkeiten bei der Nutzung externer IT-Dienstleistungen, da die Dienstleister nicht als berufsmäßig tätige Gehilfen im Sinne des § 203 StGB angesehen wurden. Seit 09.11.2017 ist eine Novelle des § 203 StGB in Kraft, welche externe IT-Dienstleister unter bestimmten vertraglichen Rahmenbedingungen zulässt. Standard-AVV-Verträge müssen zum Zusatzregelungen oder Vereinbarungen zum Berufsgeheimnis ergänzt werden. Schließlich kommt noch die standrechtliche Schweigepflicht (MBOÄ) und die zivilrechtliche Nebenpflicht zum Behandlungsvertrag hinzu. Als Datenschutzbeauftragter in größeren Unternehmen der Gesundheitsbranche in Brandenburg, Sachsen und weiteren Bundesländern habe ich hierzu zahlreiche Vorträge, Fortbildungen und Schulungen sowohl für Ärzte als auch für ärztliches Personal gehalten, unterstützen bei der Anpassung der Datenschutzorganisation an die EU-Datenschutzgrundverordnung, erstelle und verhandle Verträge zur Auftragsverarbeitung etc.. Zudem publiziert ich u.a. zu datenschutzrechtlichen Fragen. Gerne unterstütze ich auch bei der Beantwortung von Anfragen von Betroffenen und der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Bei der gerade für Berufsgeheimnisträger sehr wichtige IT-Sicherheit und die entsprechende Dokumentation diverser Datenschutzunterlagen kann die von mir zusammen mit der Firma PBIT Systeme GmbH & Co. KG mit gegründete Firma dpc data protection consulting beratend unterstützen, die auch externe Datenschutzbeauftragte stellt.
Mehr zu mir und meiner anwaltlichen Tätigkeit ist unter ds-law.eu zu finden.
Teilnahmebescheinigung TÜV SÜD Lehrgang Datenschutz im Gesundheitswesen
Teilnahmebescheinigung GDD Datenschutzakademie Seminar Datenschutz in medizinischen Einrichtungen
Über Datenschutzrecht Health Care:
Gerade durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist neben dem Arztgeheimnis des § 203 StGB und der standrechtliches ärztlichen Schweigepflicht (MBOÄ) auch das Datenschutzrecht von erheblicher praktischer Bedeutung wie zahlreiche Erwähnungen in den Tätigkeitsberichten der Landesdatenschutzaufsichsbehörden aber auch Presseberichten (z.B. in der Zeitschrift Test über „Plaudertaschen in Arztpraxen“) zeigen. Der Blog will hier sensibilisieren und informieren.