DirektMarketing: Datenschutz und wettbewerbsrechtliche Anforderungen

DirektMarketing: Datenschutz und wettbewerbsrechtliche Anforderungen

DirektMarketing: Datenschutz und wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Telefon auf Tastatur als Symbolbild für Direktmarketing, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Rechtsanwalt David Seiler

Direktmarketing: Datenschutzfallen bei Neukundengewinnung und Kundenbindung

– so lautet der Titel eine Beitrages von RA David Seiler, der in der Zeitschrift CompRechtsPraktiker, 07-08-2015, S. 179ff erschienen ist. Eine aktualisierte Fassung des Beitrages finden Sie hier

Datenschutz-Compliance bei Direktmarketingmaßnahmen

Datenschutz-Compliance ist gerade bei Direktmarketingmaßnahme von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wie ein aktueller Bußgeldfall in Höhe von 1,3 Millionen Euro zeigt. Daher sollten Marketingmaßnahmen bereits im Vorfeld rechtlich und aus Datenschutzsicht begleitet und nicht den Marketingfachleute alleine überlassen werden, um Reputationsschäden, Bußgelder von Aufsichtsbehörden, Abmahnungen von Mitbewerbern oder Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden möglichst zu vermeiden.

Rechtsfolgen bei unerlaubter Telefonwerbung

Der Beitrag berichtet über die Stichworte Reputationsschäde, Bußgelder, Datenschutzaufsichtsbehörden, die BaFin, die bei Prüfungen geschäftsorganisatorische Mängel in der Datenschutzorganisation festgestellt hat, über die Bundesnetzagentur, die gegen unerlaubte Telefonwerbung (Cold-Calling) vorgeht (Update 12/19: siehe Bußgeld gegen Sky); Abmahnungen durch Mitbewerber, da die Gerichte Datenschutzverstöße inzwischen oft auch zugleich als Wettbewerbsverstöße ansehen; das kommende Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen durch das Unterlassungsklagegesetz; Grundzüge der rechtlichen Rahmenbedingungen von Werbemaßnahmen im Hinblick auf Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht.

Praxistipps

  • Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände haben Leitfäden zu den hier angesprochenen Themen wie Direktmarketing, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht herausgegeben, die eine hilfreiche erste Orientierung sein können, sicherlich aber nicht jeden konkreten Einzelfall klären und eine einzelfallbezogene Beratung ersetzen können.
  • Marketingmaßnahme, insbesondere im Direktmarketing, sollten daher durch Datenschützer und Juristen frühzeitig begleitet werden.
  • Alle Marketingverantwortlichen sollten in Fragen des Datenschutz- und Werberechts geschult und sensibilisiert werden.
  • Jedes Unternehmen, dass Kundendaten verarbeitet, sollte sich eine Datenschutzorganisation geben, die Prozesse zur Beachtung von Werbewidersprüchen, zur Bearbeitung von Auskunftsansprüchen, zur Bearbeitung und Meldung von Datenpannen und zur Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben vorsieht.

Bei Fragen zum Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht (Werberecht) berät Sie Rechtsanwalt David Seiler.

Siehe hierzu auch den neueren Beitrag:

Rekordbußgeld für Telefonwerbung – was bei der Cold Calling / Kaltakquise von Kunden zu beachten ist

(zweite Quelle)

(Update 11/2019) Die Datenschutzbehörden haben als Datenschutzkonferenz eine Orientierungshilfe (OH) zu diesem Fragenkreis veröffentlicht:

OH-Werbung (Stand November 2018) – Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Siehe auch das Update:

Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung
unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Updaten mit Stand Februar 2022 –

 

Update 12/19: siehe Bußgeld gegen Sky über 250.000,- Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung