Homeoffice, Arztpraxis und Corona-Krise
Homeoffice, Datenschutz, speziell in der Arztpraxis und Corona-Krise Aktueller Anlass für Homeoffice-Regelungen Aus aktuellem Anlass hat die Arbeit im Homeoffice bei den Arbeitsplätzen, bei denen es überhaupt möglich ist, sie in die privaten vier Wände zu verlagern, eine enorme Bedeutung erlangt (vgl. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16.04.2020 [Update: neuer Stand vom 22.02.2021]...
Homeoffice, Datenschutz, speziell in der Arztpraxis und Corona-Krise Aktueller Anlass für Homeoffice-Regelungen Aus aktuellem Anlass hat die Arbeit im Homeoffice bei den Arbeitsplätzen, bei denen es überhaupt möglich ist, sie in die privaten vier Wände zu verlagern, eine enorme Bedeutung...
Homeoffice, Datenschutz, speziell in der Arztpraxis und Corona-Krise Aktueller Anlass für Homeoffice-Regelungen Aus aktuellem Anlass hat die Arbeit im Homeoffice bei den Arbeitsplätzen, bei denen es überhaupt möglich ist, sie...
Grundsatzurteil zum Recht am eigenen Bild im Arbeitsverhältnis, Einwilligung und Datenschutz
Inzwischen ist es gängige Praxis, das Unternehmen auf ihrer Webseite Videos oder Fotos einstellen, die ihre Mitarbeiter zeigen (Mitarbeiterfotos). Einerseits können dies Aufnahmen sein, bei denen Mitarbeiter wie x-beliebige Models agieren. Andererseits können aber auch Mitarbeiter mit Namen und Funktion vorgestellt werden, beispielsweise als Ansprechpartner für Presseanfragen, Vertrieb, Marketing. Hier...
Inzwischen ist es gängige Praxis, das Unternehmen auf ihrer Webseite Videos oder Fotos einstellen, die ihre Mitarbeiter zeigen (Mitarbeiterfotos). Einerseits können dies Aufnahmen sein, bei denen Mitarbeiter wie x-beliebige Models agieren. Andererseits können aber auch Mitarbeiter mit Namen und Funktion...
Inzwischen ist es gängige Praxis, das Unternehmen auf ihrer Webseite Videos oder Fotos einstellen, die ihre Mitarbeiter zeigen (Mitarbeiterfotos). Einerseits können dies Aufnahmen sein, bei denen Mitarbeiter wie x-beliebige Models...
Über Datenschutzrecht Health Care:
Gerade durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist neben dem Arztgeheimnis des § 203 StGB und der standrechtliches ärztlichen Schweigepflicht (MBOÄ) auch das Datenschutzrecht von erheblicher praktischer Bedeutung wie zahlreiche Erwähnungen in den Tätigkeitsberichten der Landesdatenschutzaufsichsbehörden aber auch Presseberichten (z.B. in der Zeitschrift Test über „Plaudertaschen in Arztpraxen“) zeigen. Der Blog will hier sensibilisieren und informieren.