Patientendatenschutz bei Praxisaufgabe und Verkauf

Der Patientendatenschutz ist nicht nur im normalen Betrieb einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses zu beachten, sondern auch wenn Aufgabe, Übergabe, Verkauf oder Insolvenz anstehen bzw. geplant sind. Patientendaten sind nach Datenschutzrecht als Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO, und als Privatgeheimnis gemäß § 203 StGB (Berufsgeheimnis, Arztgeheimnis) sowie nach Berufsrecht, § 9 MBOÄ (Musterberufsordnung-Ärzte), geheim zu halten. Sie …

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