Leitlinie zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke
Europäischer Datenschutzausschuss: Leitlinien zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), Art. 68 DSGVO, in der Zusammenschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Staaten. Er hat die frühere Art. 29. Arbeitsgruppe abgelöst. Die Aufgabe des EDSA ist es, die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen, indem sie unter anderem Leitlinien …
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