Grundsatzurteil zum Recht am eigenen Bild im Arbeitsverhältnis, Einwilligung und Datenschutz
Inzwischen ist es gängige Praxis, das Unternehmen auf ihrer Webseite Videos oder Fotos einstellen, die ihre Mitarbeiter zeigen (Mitarbeiterfotos). Einerseits können dies Aufnahmen sein, bei denen Mitarbeiter wie x-beliebige Models agieren. Andererseits können aber auch Mitarbeiter mit Namen und Funktion vorgestellt werden, beispielsweise als Ansprechpartner für Presseanfragen, Vertrieb, Marketing. Hier stellt sich die Frage, unter …